Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aufträge im Bereich Wartung, Reparatur und Installation von Kälte- und Klimaanlagen durch ED Kältetechnik, Lienzingerstraße 33, 75417 Mühlacker (Im Folgenden „ED Kältetechnik“).
(2) Die AGB gelten als vereinbart, wenn der Kunde sie zur Kenntnis nimmt oder ihnen nicht umgehend widerspricht. Sie gelten spätestens als vereinbart, mit der Annahme des Angebots bzw. mit der Entgegennahme der Leistung. Maßgebend ist die jeweils aktuelle Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei schriftlicher Anerkennung durch ED Kältetechnik.
(4) Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und expliziter Kennzeichnung. Schriftlich festgehaltene, abweichende Vereinbarungen haben Vorrang.
(5) Der Inhalt einzelner Verträge wird durch den spezifischen Auftrag bestimmt.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand des Vertrages ist die Wartung, Reparatur und Installation von Kälte- und Klimaanlagen durch ED Kältetechnik gegen Entgelt.
(2) Der Vertragsinhalt ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder, falls nicht vorhanden, aus dem angenommenen Angebot von ED Kältetechnik.
§ 3 Leistungsbeschreibung, Vertragsschluss
(1) ED Kältetechnik erbringt Leistungen im Bereich Wartung, Reparatur und Installation von Kälte- und Klimaanlagen. Details wie Art, Ort, Zeit der Leistung und Kundenwünsche werden individuell vereinbart.
(2) ED Kältetechnik darf Leistungen auch durch Dritte erbringen lassen.
(3) Ein Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots durch den Kunden zustande. Die Annahme kann schriftlich oder mündlich erfolgen.
§ 4 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde unterstützt ED Kältetechnik angemessen bei der Leistungserbringung und gewährt Zugang zu den relevanten Räumlichkeiten.
(2) Bei Nutzung des Vertragsgegenstandes in Räumen Dritter sorgt der Kunde für die erforderliche Duldung und trägt die Kosten für notwendige Genehmigungen.
§ 5 Mängelansprüche
(1) Gewährleistungsrechte basieren auf dem Werkvertragsrecht gemäß §§ 634 ff. BGB.
(2) Offensichtliche Mängel sind ED Kältetechnik unverzüglich anzuzeigen.
(3) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr, außer bei Bauleistungen, hier gelten gesetzliche Fristen.
(4) Bei Mängeln ist ED Kältetechnik eine Frist zur Nacherfüllung zu setzen. Die Wahl der Nacherfüllung obliegt ED Kältetechniker
§ 6 Vergütung
(1) Die Vergütung wird im Angebot verbindlich vereinbart. Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungsstellung fällig. Teilzahlungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
(2) Für nicht vereinbarte Leistungen oder abweichende Leistungsbeschreibungen kann ein Nachtragsangebot angefordert oder von ED Kältetechnik abgegeben werden.
§ 7 Abnahme und Haftung
(1) ED Kältetechnik trägt die Gefahr bis zur Abnahme. Bei Schäden vor Abnahme durch höhere Gewalt oder andere von ED Kältetechnik nicht zu vertretende Umstände, steht ED Kältetechnik eine Vergütung für bereits erbrachte Leistungen zu.
(2) Die Anlage ist nach Fertigstellung der jeweiligen Leistung abzunehmen. Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde das Werk nicht innerhalb einer angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit ist der Schadensersatz auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. ED Kältetechnik haftet unbegrenzt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Die Details sind in der Widerrufsbelehrung festgehalten.
(2) Für Kaufleute ist der Gerichtsstand, nach Wahl von ED Kältetechnik, Pforzheim.
(3) Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(4) Der Kunde darf Forderungen aus dem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von ED Kältetechnik abtreten.
(5) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Leistungen im Ausland bleibt dies unberührt.
(6) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ziel am nächsten kommt.